Inhalt und Umfang: Anforderungen - Qualität und Spezifikation (Teil 1/8) (-MW-IU-) - Vitales Projekt-Management [ViProMan]

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Inhalt und Umfang: Anforderungen - Qualität und Spezifikation (5th, 1/8)

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1. Anforderungen und Qualität

Nach DIN EN ISO 9000:2005 ist Qualität definiert als "… der Grad, in dem ein Satz inhärenter Merkmale Anforderungen erfüllt ... Als ein Fehler wird die Nichterfüllung einer Anforderung gesehen" [4]. Diese Definition geht von einem Merkmal aus, also von einer kennzeichnenden Eigenschaft.

Diese kennzeichnende Eigenschaft kann inhärent oder zugeordnet sein. Inhärente Merkmale stellen solche kennzeichnenden Eigenschaften dar, die der betrachteten Einheit innewohnen und damit ihre Beschaffenheit ausmachen. Beispielhaft seien an dieser Stelle Länge oder Masse angeführt. Die kennzeichnenden Eigenschaften wie beispielsweise der Preis, Kosten oder auch Termine stellen dagegen keine inhärente, sondern zugeordnete Merkmale dar, die einer betrachteten Einheit eben nicht innewohnen.

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In diesem Zusammenhang ist eine Einheit das, was einzeln beschrieben oder betrachtet werden kann und bildet damit den Bezugspunkt für die Qualität. Eine Einheit ist dabei ein materieller oder immatrieller Gegenstand der Betrachtung und kann ein Produkt, ein Prozess, ein Ergebnis, ein System oder eine Dienstleistung darstellen. Damit bezieht sich „… ein Satz inhärenter Merkmale“ also auf die Beschaffenheit eines Produkts, eines Prozesses, eines Ergebnisses, eines Systems oder einer Dienstleistung. In diesem betrachteten Rahmen kann somit eine Einheit mit den Liefergegenständen eines Projekts gleichgesetzt werden.

 
 
 

Wie bereits im Beitrag Inhalt und Umfang: Anforderungen sammeln dargestellt, wird unter einer Anforderung „… ein Erfordernis oder eine Erwartung, das oder die festgelegt, üblicherweise vorausgesetzt oder verpflichtend ist“ verstanden. Beziehen sich die festgelegten, üblicherweise vorausgesetzten oder verpflichtenden Erwartungen oder Erfordernisse (Anforderungen) aufgrund ihrer inhärenten Eigenschaft auf Qualität, so ist die Summe dieser Einzelanforderungen die Qualitätsanforderung an die Einheit (den Liefergegenstand). In einer 1. Näherung kann also für die in einem Projekt erreichte Qualität nunmehr der inhärente Anteil der Anforderungs-Dokumentation herangezogen werden, welcher erfüllt wurde.

 
 
 

Weist eine Anforderungs-Dokumentation beispielsweise 1.000 Einzelanforderungen auf, von denen 400 Anforderungen einen inhärenten Charakter besitzen, ist in dem Projekt in einer 1. Näherung eine Qualität von 95% erreicht worden, sobald von den ermittelten inhärenten Anforderungen genau 380 Anforderungen erfüllt wurden.

 
 
 

Verfeinern kann man die Bestimmung der in einem Projekt erreichten Qualität, indem diese Ermittlung auf die Liefergegenstände heruntergebrochen wird. Auf diesem Weg ist es möglich, Bereiche oder Segmente innerhalb des Projekts identifizieren zu können, die eine höhere oder eine niedrige als die im Mittel erzielte Qualität aufweisen.

 
 
 

Allerdings berücksichtigt diese 1. Näherung nicht den wichtigen Aspekt der Differenzierung von expliziten und impliziten Anforderungen resp. Erwartungen. Explizite Anforderungen sind geäußerte oder bereits im Vorfeld schriftlich dokumentierte Leistungsaussagen, die verifizierbar und validierbar sind. Implizite Anforderungen werden dagegen nicht direkt geäußert, da sie oftmals nur ein unbestimmtes Gefühl auf der Kundenseite darstellen oder können in Äußerungen durch nur gering fassbare, weitestgehend nicht konkretisierbare Aussagen zum Ausdruck kommen. Durch ihre mangelnde Konkretisierung können sie auch nicht verifiziert und validiert werden. Diese impliziten Erwartungen können nur durch Interviews und persönliche Gespräche identifiziert und in explizite Erwartung transformiert werden.

 
 
 

Ein weiterer Nachteil dieser 1. Näherung besteht in der Gleichgewichtung sämtlicher Anforderungen. Hier bietet sich eine Bewertung einer jeden Anforderung nach ihrer Bedeutung sowie dem zur Erfüllung eingeschätztem Aufwand an.

 
 
 
 
 

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